Terms

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  • 1 Geltung der Bedingungen

(1) Für die über einen Kaufvertrag begründeten Rechtsbeziehungen zwischen HD-Überwachung und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung.

(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.

 

  • 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Der Vertrag über die Nutzung der Waren und Dienste von HD-Überwachung kommt grundsätzlich mit der Gegenzeichnung eines Kundenantrages durch HD-Überwachung zustande.

(2) Mit dem Zustandekommen des Vertrags akzeptiert der Kunde auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HD-Überwachung.

(3) Für den Bereich des Online-Verkaufs gelten folgende Grundsätze:

  1. a) Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop willigt der Kunde in den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ein. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HD-Überwachung an.
  2. b) Der Kunde kann binnen 14 Tagen nach absenden seiner Bestellung ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Ware den Kauf widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
  3. c) Abweichungen hinsichtlich Material, Farbe, technischer Gestaltung oder ähnlicher Merkmale bleiben vorbehalten, soweit die gelieferten Waren dadurch insgesamt für den Auftraggeber zumutbar bleiben.

 

  • 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von HD-Überwachung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung. Die Leistungsbeschreibung liegt am Sitz der Firma zur Einsicht bereit. Sie kann ferner bei HD-Überwachung angefordert werden.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für alle Unterlagen und Richtlinien, die den Inhalt des Vertragsverhältnisses konkretisieren und auf die nachfolgend ausdrücklich Bezug genommen wird.

(3) HD-Überwachung behält sich das Recht vor, die Leistungen in Absprache mit dem Kunden zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.

(4) Die Erbringung kostenloser Dienste und Leistungen können jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

 

  • 4 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferten Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von HD-Überwachung.

(2) Handelt es sich bei der gelieferten Ware um Software, erhält der Kunde lediglich das Nutzungsrecht, eine Vervielfältigung, Abänderung oder Veräußerung wird untersagt.

 

  • 5 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsschluss fällig.

(2) Sämtliche Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung innerhalb von 14 Tagen fällig.

(3) Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie via elektronischer Post an die E-Mail-Adresse des Kunden zugestellt worden ist.

 

  • 6 Nichtabnahme

Bei Abnahmeverzug des Kunden steht HD-Überwachung, nach erfolgloser Fristsetzung von 8 Tagen, das Recht zu, die Abnahme des Auftrags oder den Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Schadenersatzanspruch beträgt ohne weiteren Nachweis den vollen Kaufpreis, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens behält sich HD-Überwachung vor.

 

  • 7 Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug ist HD-Überwachung berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3% des zu zahlenden Betrages zu berechnen, es sei denn, dass HD-Überwachung eine höhere Zinsenlast nachweist.

(2) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt HD-Überwachung vorbehalten.

 

  • 8 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung in § 9 dieser AGB.

(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt für Endverbraucher bei neuen Produkten 2 Jahre, bei gebrauchten Produkten 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neuen Produkten und bei gebrauchten Produkten 1 Jahr.

(3) HD-Überwachung verpflichtet sich dem Kunden seine Produkte und Dienste frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben, sowie ihm das Eigentum daran zu verschaffen.

(4) Eine Garantie auf die angebotenen Waren und Dienstleistungen wird von HD-Überwachung nicht erklärt.

 

  • 9 Haftungsausschluss

(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber HD-Überwachung wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(2) HD-Überwachung haftet nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der über seine Dienste aufgearbeiteten Informationen noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind.

(3) Der Kunde stellt HD-Überwachung hinsichtlich der überlassenen Daten von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Des Weiteren ist HD-Überwachung nicht für die Sicherung dieser Daten auf seinen Servern verantwortlich.

(4) Nach vollständig erbrachter Leistung übernimmt HD-Überwachung keinerlei Haftung für etwaige Änderungen der Ware und Dienste durch den Kunden oder Dritte.

 

 

  • 10 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Waren und Dienste von HD-Überwachung sachgerecht zu nutzen.

Er ist insbesondere verpflichtet:

  1. a) Die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Preise, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde HD-Überwachung die entstandenen Kosten zu erstatten;
  2. b) HD-Überwachung die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, falls die Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden;
  3. c) HD-Überwachung mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den Diensten verwendet wird;
  4. d) die HD-Überwachung-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
  5. e) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen;
  6. f) die Leistungen von HD-Überwachung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen;
  7. g) erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);

(2) Sofern dem nicht widersprochen wird, erlaubt der Kunde HD-Überwachung das Hinweisen auf die getätigte Leistung, wenn allgemein zugänglich, zu Werbezwecken.

(3) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 d) genannten Pflichten, ist HD-Überwachung unmittelbar und im Fall von Abs. 1 a), nach erfolgloser Abmahnung, berechtigt das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

(4) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die HD-Überwachung und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Waren und Dienste von HD-Überwachung entstehen.

 

  • 11 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung

(1) Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die HD-Überwachung die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen

– hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Versanddienstleister, usw. auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmer von HD-Überwachung eintreten –

hat HD-Überwachung auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

(3) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von HD-Überwachung liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.

 

  • 12 Urheberrecht

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Waren und Dienste von HD-Überwachung selbst oder durch Dritte herzustellen, zu vervielfältigen oder zu vertreiben.

 

  • 13 Datenschutz

(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart wurde, gelten die HD-Überwachung unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.

(2) Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung darüber unterrichtet, dass HD-Überwachung seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

(3) Soweit sich HD-Überwachung Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist HD-Überwachung berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, soweit dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.

(4) HD-Überwachung steht dafür ein, dass alle Personen, die von HD-Überwachung mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften kennen und beachten.

(5) Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im elektronischen Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

 

  • 14 Rechts- und Gerichtsstand

(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen HD-Überwachung und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und HD-Überwachung ist die Stadt Kaiserslautern, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

(3) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger von HD-Überwachung-Kunden gebunden.

 

  • 15 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.