Installation
- Neubau, Sanierung, Erweiterung in Wohn- und Gewerbegebäuden
- Beleuchtung, Steckdosenkreise, Kraftstrom, Außenanlagen
- Smart Home, Rollladen- und Lichtsteuerung
Installation, Verteilerbau, Zählerplatzanlagen, Netzanschlüsse und wiederkehrende Prüfungen. Eingetragen im Installateurverzeichnis.

Sicherheits-, Netzwerk- und Energietechnik hängen alle an einer sauberen Elektroinstallation. Deshalb haben wir sie nicht ausgelagert, sondern ins eigene Haus geholt: HD-Überwachung ist eingetragener Elektroinstallateur (Installateurverzeichnis E 0.2820) und darf Zählerplätze setzen, Netzanschlüsse beantragen und Anlagen beim Netzbetreiber anmelden.
Das Spektrum reicht von der Steckdose im Altbau bis zur Zählerplatzanlage mit Smart Meter und Mieterstrom. Dazu die Prüfungen, die Betreiber nachweisen müssen: DIN VDE 0100-600 bei Neuanlagen, DIN VDE 0105-100 und DGUV Vorschrift 3 im Betrieb – mit Protokoll, das vor Versicherer und Berufsgenossenschaft Bestand hat.
Weil wir beides machen, planen wir Leitungswege, Brandschotts und Verteiler gleich für alle Gewerke mit – eine Baustelle, ein Protokoll, ein Ansprechpartner. Besonders bei Hotels, Praxen und Kitas spart das Abstimmung und Termine.
Bestand sichten, Anforderungen des Netzbetreibers klären, bei Gewerbe die Prüfpflichten mit aufnehmen.
Festpreis mit nachvollziehbaren Positionen – Material, Arbeitszeit, Anmeldungen.
Eigenes Personal, saubere Beschriftung, Prüfung nach DIN VDE 0100-600 vor Übergabe.
Prüfprotokoll, Verteilerplan, Anmeldebestätigungen – alles in einer Mappe oder digital.
Ein Auszug. Privatkundenprojekte nennen wir ohne Namen; Ansprechpartner für Objektreferenzen auf Anfrage.
Wiederkehrende Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3, Elektroarbeiten im laufenden Hotelbetrieb.
Elektroinstallation, Bewegungsmelder, Zutritts- und Schrankentechnik.
Elektroarbeiten in einer Filiale im laufenden Betrieb.
Zählerplatzumbau, Wallbox, Smart-Home-Nachrüstung, Rollladensteuerung.
Ortsveränderliche Geräte je nach Nutzung alle 6 bis 24 Monate, ortsfeste Anlagen in der Regel alle 4 Jahre. Die Fristen legt die Gefährdungsbeurteilung fest; wir schlagen sie vor und halten sie im Wartungsvertrag fest.
Einen eingetragenen Installateur, der den Antrag beim Netzbetreiber stellt, einen Zählerschrank nach aktueller TAB und meist einen Termin mit dem Messstellenbetreiber. Wir übernehmen den gesamten Ablauf.
Ja. Wir sind im Installateurverzeichnis eingetragen und melden Erzeugungsanlagen, Speicher und Ladeeinrichtungen beim Netzbetreiber an, einschließlich Marktstammdatenregister.
Ja, in der Region Kaiserslautern und Otterbach auch Kleinaufträge – oft in Kombination mit einem Termin für Sicherheits- oder Netzwerktechnik.
Rückmeldung werktags innerhalb eines Tages – mit einer ehrlichen Einschätzung.